Psychosoziale Prozessbegleitung

Ein weiteres ergänzendes Angebot der Opferhilfen in Mecklenburg – Vorpommern ist die psychosoziale Prozessbegleitung gemäß § 406 g StPO. 

Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose, professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Zeugenbegleitung. Auf Antrag muss / kann bei bestimmten Straftaten ein Psychosozialer Prozessbegleiter den Verletzten durch das Gericht auch beigeordnet werden.

Besonders schutzbedürftig sind:

Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Beratung oder Therapie.

Die Prozessbegleiter/-innen haben kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ein Aufarbeiten der Tat oder die inhaltliche Vorbereitung einer Zeugenaussage erfolgt nicht.

Psychosoziale Prozessbegleiter benötigen eine qualifizierte Zusatzausbildung und müssen vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.


Wir beraten und informieren Sie auch zur Antragstellung.

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