Psychosoziale Prozessbegleitung
Ein weiteres ergänzendes Angebot der Opferhilfen in Mecklenburg – Vorpommern ist die psychosoziale Prozessbegleitung gemäß § 406 g StPO.
Seit dem 01.01.2017 haben besonders schutzbedürftige Verletzte einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose, professionelle Begleitung und Betreuung während des gesamten Strafverfahrens. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Zeugenbegleitung. Auf Antrag muss / kann bei bestimmten Straftaten ein Psychosozialer Prozessbegleiter den Verletzten durch das Gericht auch beigeordnet werden.
Besonders schutzbedürftig sind:
- Kinder und Jugendliche, Opfer von Gewalt oder Sexualstraftaten geworden sind
- Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
- Betroffene von schweren Sexualstraftaten
- Betroffene von Gewalttaten (mit schweren Folgen, längeren Tatzeitraum wie bei häuslicher Gewalt, Stalking)
- Kinder, Eltern, Geschwister, Ehe- oder Lebenspartner, die ihren Angehörigen durch eine Straftat verloren haben
- Betroffene von vorurteilsmotivierter Gewalt, Hasskriminalität
- Menschenhandel
Psychosoziale Prozessbegleitung ersetzt keine Beratung oder Therapie.
Die Prozessbegleiter/-innen haben kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Aufarbeiten der Tat oder die inhaltliche Vorbereitung einer Zeugenaussage erfolgt nicht.
Psychosoziale Prozessbegleiter benötigen eine qualifizierte Zusatzausbildung und müssen vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern anerkannt sein.
Wir beraten und informieren Sie auch zur Antragstellung.